Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn nachweisen können und bis Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Der Förderkredithöchstbetrag ist auf bis zu drei Monatsumsätze des Unternehmens aus dem Jahr 2019 bei gleichzeitiger Deckelung auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigen und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigen begrenzt. Um die Kapitaldienstfähigkeit der mittelständischen Betriebe zu erhöhen, wird beim KfW-Sonderprogramm die Gesamtkreditlaufzeit auf bis zu zehn Jahre angehoben und die Möglichkeit eines zusätzlichen zweiten tilgungsfreien Jahres eingeführt.
1. KfW-Unternehmerkredit (047 KMU)
90% Haftungsfreistellung, Höchstbetrag bis zu 25% des Jahresumsatzes oder das doppelte der Lohnkosten 2019 oder aktueller Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate. Voraussetzung – gute Bonität zum 31.12.2019
Zinssätze (ohne Stellung von Zusatzsicherheiten) über alle Laufzeiten gleich; Laufzeit/Tilgungsfrei/Zinsbindung: 5/1/5 und 10/2/10
2. Für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
ERP Gründerkredit universell (076 KMU), 90% Haftungsfreistellung
Zinssätze (ohne Stellung von Zusatzsicherheiten) über alle Laufzeiten gleich; Laufzeit/Tilgungsfrei/Zinsbindung: 5/1/5 und 10/2/10
1,0 % bis 1,46 % (Sollzins, ohne weitere Sicherheiten)
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