CORONA-HILFEN

Allgemeine Hinweise für Unternehmen

  • Prüfen Sie in Abstimmung mit Ihren Steuerberatern die neu geschaffenen Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen sowie zum Kurzarbeitergeld.
  • Sprechen Sie mit Lieferanten und anderen Gläubigern über die Verlängerung von Zahlungszielen.
  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz.

Sprechen Sie zudem mit Ihrer Hausbank

z.B. über Tilgungsaussetzungen, eine Erhöhung des Dispo-Limits oder auch die aktuell durch das KfW-Sonderprogramm 2020 geförderten Sofort-Kredite.

Übersicht über die verschiedenen Hilfen

Um Unternehmen in der aktuellen Krisenzeit zu unterstützen haben der Bund und die Länder verschiedene Hilfsprogramme aufgelegt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Programme sowie die Links zu den jeweiligen Seiten.

Förderprogramme der N-BANK inkl. KfW-Soforthilfe

Förderprogramme der N-BANK – Diese Programme beantragen Sie direkt bei der N-Bank:

  • Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen bis 50.000 Euro
  • Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen (Einmalzahlung):bis zu 9.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten
    bis zu 15.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten
    bis zu 20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
    bis zu 25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten

Hier geht es zum Portal der N-BANK.

KfW-Corona-Hilfe

Neu: KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit 11 bis 249 Beschäftigten mit 100% Haftungsfreistellung

Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn nachweisen können und bis Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Der Förderkredithöchstbetrag ist auf bis zu drei Monatsumsätze des Unternehmens aus dem Jahr 2019 bei gleichzeitiger Deckelung auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigen und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigen begrenzt. Um die Kapitaldienstfähigkeit der mittelständischen Betriebe zu erhöhen, wird beim KfW-Sonderprogramm die Gesamtkreditlaufzeit auf bis zu zehn Jahre angehoben und die Möglichkeit eines zusätzlichen zweiten tilgungsfreien Jahres eingeführt.

1. KfW-Unternehmerkredit (047 KMU)

90% Haftungsfreistellung, Höchstbetrag bis zu 25% des Jahresumsatzes oder das doppelte der Lohnkosten 2019 oder aktueller Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate. Voraussetzung – gute Bonität zum 31.12.2019

Zinssätze (ohne Stellung von Zusatzsicherheiten) über alle Laufzeiten gleich; Laufzeit/Tilgungsfrei/Zinsbindung: 5/1/5 und 10/2/10 

2. Für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP Gründerkredit universell (076 KMU), 90% Haftungsfreistellung

Zinssätze (ohne Stellung von Zusatzsicherheiten) über alle Laufzeiten gleich; Laufzeit/Tilgungsfrei/Zinsbindung: 5/1/5 und 10/2/10

1,0 % bis 1,46 % (Sollzins, ohne weitere Sicherheiten)

Hier geht es zur Homepage der KfW.

Kurzarbeitergeld beantragen

Kurzarbeitergeld können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit hier beantragen.

Steuerstundung beantragen

Sie können eine Steuerstundung beantragen für Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer:  BMF-Steuerstundung

Ein formloser Antrag per E-Mail reicht aus. Bitte binden Sie auch Ihren Steuerberater mit ein. Hier finden Sie eine Vorlage des Bayerischen Landesamtes für Steuern: Antrag auf Steuerstundung

Stundung von Sozialabgaben beantragen

Mit diesem Fax-Formular beantragen Sie die Stundung von Sozialabgaben direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus

Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus finden Sie hier:

  • Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. (hier)
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen. (hier)

Online-Plattform #DELhältzusammen

Das Delmenhorster Kreisblatt hat zusammen mit der Delmenhorster Wirtschaftsförderung (dwfg) die Plattform #DELhältzusammen ins Leben gerufen. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Angebote, Hilfsideen, Lieferservices und können dor auch Ihr Unternehmen mit konkreten Angeboten etc. eintragen.